Mit dem sogenannten "Solarspitzengesetz" – offiziell Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen, das seit Februar 2025 in Kraft ist, ändern sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland grundlegend. Ziel der Neuregelung ist es, die Netzstabilität zu sichern und gleichzeitig eine bessere Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen.
Für neue Anlagen gilt: Sie benötigen zwingend intelligente Messsysteme und geeignete Steuerungstechnik, um ihr volles Potenzial ausschöpfen zu können. Ohne diese Ausstattung dürfen maximal 60% der Nennleistung ins Netz eingespeist werden. Zudem entfällt in Zeiten negativer Börsenstrompreise die Einspeisevergütung.
Für Betreiber bedeutet dies, dass Eigenverbrauch, Speicherlösungen und Energiemanagementsysteme stärker in den Mittelpunkt rücken, um Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit sicherzustellen.