Neue Regeln für Photovoltaikanlagen

 

Mit dem sogenannten "Solarspitzengesetz" – offiziell Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen, das seit Februar 2025 in Kraft ist, ändern sich die Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen in Deutschland grundlegend. Ziel der Neuregelung ist es, die Netzstabilität zu sichern und gleichzeitig eine bessere Integration erneuerbarer Energien zu ermöglichen.

Für neue Anlagen gilt: Sie benötigen zwingend intelligente Messsysteme und geeignete Steuerungstechnik, um ihr volles Potenzial ausschöpfen zu können. Ohne diese Ausstattung dürfen maximal 60% der Nennleistung ins Netz eingespeist werden. Zudem entfällt in Zeiten negativer Börsenstrompreise die Einspeisevergütung.

Für Betreiber bedeutet dies, dass Eigenverbrauch, Speicherlösungen und Energiemanagementsysteme stärker in den Mittelpunkt rücken, um Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit sicherzustellen.

 

Infoxbox - Solarspitzengesetz-rot, grau (1)

Eckpunkte

SMART-METER-GATEWAY PFLICHT
EINSPEISEVERGÜTUNG (EEG-VERGÜTUNG)
EINSPEISEBEGRENZUNG
USt-BEFREIUNG UND SONDERREGELUNGEN
Smart-Meter-Gateway_450x300

Die Messstellenbetreiber sind für die eventuell notwendige Installation von intelligenten Messsystemen inklusive Smart-Meter-Gateway und Steuerbox verantwortlich. Hierfür ist im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) der Zeitplan für den "Smart-Meter-Rollout" festgeschrieben. Betreiber sollten gegebenenfalls Kontakt zu ihrem Messstellenbetreiber aufnehmen.

  • Neue PV-Anlagen ab 7kWp müssen vom Messstellenbetreiber (MSB) mit SMGW und Steuerbox ausgestattet werden.
  • Auch kleinere Anlagen zwischen 2 und 7kWp können – je nach Entscheidung des MSB – betroffen sein.
  • Mindestens 90% aller neuen Anlagen, die zwischen 25.02.2025 und 30.09.2026 ans Netz gehen, müssen bis 31.12.2026 nachgerüstet werden.
  • Ohne SMGW und Steuerbox drohen Leistungsbegrenzungen und finanzielle Nachteile.

 

Einspeiseverguetung_450x300

Die Einspeisevergütung nach EEG sichert den Betreibern von Photovoltaikanlagen feste Einnahmen, unterliegt aber neuen Regelungen durch das Solarspitzengesetz.

  • Gilt 20 Jahre ab Inbetriebnahme, monatlich degressiv und abhängig von der Anlagengröße.
  • Wahl zwischen Volleinspeisung (höhere Vergütung) oder Teileinspeisung.
  • Eigenverbrauch bleibt von der Vergütung unberührt.
  • Bei negativen Strompreisen entfällt die Vergütung; der Zeitraum wird an die 20 Jahre Förderzeit angehängt.
  • Ausnahmen: PV-Anlagen unter 2kWp sowie Anlagen zwischen 2 und 100kWp, solange noch kein SMGW installiert ist, erhalten weiterhin Vergütung trotz negativer Strompreise.
Einspeisebegrenzung_450x300

Bis zur Ausstattung mit intelligenten Messsystemen und erfolgreichem Test durch den Netzbetreiber gelten Einschränkungen bei der Einspeisung von PV-Anlagen.

  • PV-Anlagen bis 25kWp dürfen maximal 60% der installierten Leistung einspeisen.
  • Anlagen zwischen 25 und 100kWp müssen zusätzlich eine Fernsteuerbarkeit durch den Netzbetreiber sicherstellen.
  • Ausnahme: Bei freiwilliger Direktvermarktung an der Strombörse entfällt die 60%-Grenze, solange Netzbetreiber und Direktvermarkter die Anlage fernsteuern können.
  • Nach erfolgreichem Ende-zu-Ende-Test durch den Netzbetreiber entfällt die Begrenzung.
Sonderregelungen_450x300

Neben technischen Vorgaben bringt das Solarspitzengesetz auch steuerliche Vorteile und spezielle Regelungen für bestimmte PV-Anlagen mit sich.

  • 0% Umsatzsteuer auf Kauf und Montage von PV-Anlagen <30kWp.
  • Anmeldung: verpflichtend im Marktstammdatenregister, bei Volleinspeisung zusätzlich bei der Bundesnetzagentur.
  • iMSys-Pflicht: gestaffelt nach Verbrauch und Netzbetreiber-Vorgaben.
  • Anlagen zwischen 2 und 7kWp können dauerhaft auf 60% Einspeisung begrenzt bleiben, wenn kein iMSys installiert wird.
  • Bei Erweiterungen bestehender Anlagen können unterschiedliche Regelungen für einzelne Anlagenteile gelten → daher vorher Rücksprache mit dem VNB.

Betrifft mich das?

Kontaktanfrage

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Schicken Sie uns kostenlos und unverbindlich eine Kontaktanfrage und wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.


Auf dem Laufenden bleiben

SEMINARE UND SCHULUNGEN

Melden Sie sich zu unseren Seminaren und Schulungen an.

→ Erfahren Sie hier mehr.

NEWSLETTER

Melden Sie sich hier bei unseren Newslettern an und bleiben Sie stets auf dem Laufenden.

→ Erfahren Sie hier mehr.

STROMKOMPASS

Entdecken Sie hier Artikel, Videos und Podcasts zum Thema Energiemanagement.

→ Erfahren Sie hier mehr.

DESTINATION ZUKUNFT

Das Web-Magazin mit interessanten Beiträgen zu Verantwortung und Technologie.

→ Erfahren Sie hier mehr.

Select region / language