Feuergefährdete Betriebsstätten
VdS 2033
Die Eingruppierung von AFDDs nach den Kriterien der DIN VDE 0100-420 führt immer wieder zu Verwirrung. Mit der Neuveröffentlichung im Oktober 2019 wird die Diskussion über den Einsatz von AFDDs erneut an Schwung gewinnen.
Zu berücksichtigende Einsatzgebiete sind:
- Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten;
- Räume oder Orte mit besonderem Brandrisiko – Feuergefährdete Betriebsstätten (nach Musterbauordnung MBO): Bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang mit oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist);
- Räume oder Orte aus Bauteilen mit brennbaren Baustoffen, wenn diese einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen;
- Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter.1
1 DIN VDE 0100-420: 2019-10
Gerade die Klassifizierung, ob es sich um eine feuergefährdete Betriebsstätte handelt ist häufig die Ursache. Für eine Fehlerlose Beantwortung der Frage wird hierfür die VdS-Richtlinie zur Schadensverhütung bei „Elektrischen Anlagen in feuergefährdeten Betriebsstätten und diesen gleichzustellende Risiken“ (VdS 2033:2007-09(06)) hinzugezogen.
Diese Definiert feuergefährdete Betriebsstätten als „Orte oder Stellen im Freien, bei denen die Brandgefahr durch
- die Art der verarbeiteten oder gelagerten Materialien,
- die Verarbeitung oder die Lagerung von brennbaren Materialien oder
- die Ansammlung von Staub und Ähnliche,
verursacht wird.“ (VdS 2033)