FAQ – Frequently Asked Questions

Überspannungsschutz Normen

 


1. Wo ist bei Freileitungseinspeisung (Dachständer) der Typ 1-SPD zu installieren?

Nach DIN VDE 0100-534:2016-10 müssen in Deutschland bei baulichen Anlagen mit Freileitungseinspeisung SPDs vom Typ 1 eingesetzt werden.

Dieser muss bei Dachständeranschluss mindestens am Zählerschrank errichtet werden, damit der Potentialausgleich zwischen den aktiven Leitern und der Erdungsanlage sichergestellt werden kann.

Empfehlenswert ist der Einbau eines zusätzlichen SPD Typ 1 am Dachständeranschluss (so nah wie möglich am Speisepunkt der Anlage), damit die Blitzstromaufteilung auf mehrere Leiter erfolgt.

2. Ist in einer bestehenden elektrischen Anlage Überspannungsschutz nachzurüsten, wenn die elektrische Anlage erweitert/erneuert wird?

DIN VDE 0100-443:2016-10 und DIN VDE 0100-534:2016-10 enthalten keine Nachrüstforderungen.

Grundsätzlich gilt: Wird eine bestehende elektrische Anlage erneuert/erweitert oder ein Teil einer bestehenden Anlage erneuert/erweitert, dann ist der erneuerte/erweiterte elektrische Anlagenteil nach dem zum Erneuerungszeitpunkt gültigen Normenstand zu errichten. Es sind dann die nach DIN VDE 0100-443:2016-10 und DIN VDE 0100-534:2016-10 notwendigen Überspannungs-Schutzeinrichtungen zu errichten. Der Anlagenrichter sollte jedoch grundsätzlich den Auftraggeber darauf hinweisen (Informationspflicht), dass auch in den nicht erneuerten/erweiterten Anlagenteilen Überspannungs Schutzeinrichtungen notwendig werden könnten.

Es können beispielhaft folgende drei Fälle unterschieden werden:

Fall 1: Neuer Zählerplatz (Hauptverteilung), jedoch keine Erneuerung/Erweiterung der Elektroanlagen in den Wohnungen
Es ist ein Überspannungsschutz am Zählerplatz/Hauptverteilung zu installieren – Informationspflicht
siehe oben.

Fall 2: Der Zählerplatz (Hauptverteilung) bleibt unverändert, jedoch Erneuerung/Erweiterung der Elektroanlage in der Wohnung
Es ist in dieser Wohnung im Wohnungsverteiler ein Überspannungsschutz zu installieren – Informationspflicht siehe oben.

Fall 3: Es wird ein Endstromkreis ergänzt, der Speisepunkt der Anlage (z. B. Zählerplatz/
Hauptverteilung ODER Wohnungsverteilung) bleibt jedoch unverändert

In diesem Fall muss nicht zwingend ein Überspannungsschutz am Speisepunkt der Anlage installiert werden. Es besteht jedoch die Informationspflicht (siehe oben) und die Empfehlung zur Installation eines SPD für den ergänzten Anlagenteil entsprechend der Schutzbedürftigkeit.

3. Besteht eine normative „Einbauverpflichtung Typ 3 SPD“?

Es besteht keine normative Einbauverpflichtung. Die Installation von zusätzlichen Überspannungs- Schutzeinrichtungen (Typ 2 oder Typ 3) bedarf einer Einzelfallbetrachtung.

Hinweis: Die Bemessungs-Stehstoßspannungsfestigkeit von fest angeschlossenen Verbrauchsmitteln entspricht mindestens der Überspannungskategorie II (2,5 kV). Die Vorgaben der Isolationskoordination sind somit durch den Einbau von Überspannungs-Schutzeinrichtungen (SPDs) am Speisepunkt der Anlage eingehalten.

4. In einem älteren Einfamilienhaus ist kein Fundamenterder (nach DIN 18014), kein äußerer Blitzschutz (nach DIN VDE 0185-305), kein Tiefenerder und keine andere Erdungsanlage vorhanden. Eine Haupterdungsschiene (HES) ist montiert und der Schutzpotentialausgleich ist erstellt. Wie kann die Elektrofachkraft in diesem Fall den SPD Typ 1 und SPD Typ 2 nach der DIN VDE 0100-443 / 534 installieren?

Eine elektrische Anlage ohne Fundamenterder (Anlagenerder) ist nur bei Gebäuden mit einem Niederspannungssystem, das als TN-C oder TN-C-S-System ausgeführt ist, und bei Gebäuden ohne äußere Blitzschutzanlage zulässig. 

Wenn in Anlagen ohne Anlagenerder Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 errichtet (nicht Blitzschutz) wird, dient der nach DIN VDE 0100-443 geforderte Überspannungsschutz ausschließlich zum Schutz bei Überspannungen, die über das Stromversorgungsnetz in die betreffende Anlage übertragen werden. Der Überspannungsschutz kann ohne zusätzlichen Anlagenerder installiert werden. Dieser Überspannungsschutz stellt den notwendigen Potentialausgleich zur Einhaltung der Isolationskoordination in der Kundenanlage sicher.

Um den Potentialausgleich der Anlage zu verbessern, kann eine Mindestmaßnahme im Nachrüstfall nach DIN VDE 0855-1:2011-06 ein Tiefenerder mit einer Länge von mindestens 2,5 m eingesetzt werden. Dieser ist dann über eine Haupterdungsschiene mit den Blitzstrom-Ableiter zu verbinden.


5. Was gilt für den Anschluss einer PV-Anlagen nach DIN VDE 0100-712?

An eine bestehende elektrische Anlage wird nachträglich eine neue Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) angeschlossen, erfolgt dies über einen neuen Stromkreis, welcher nach den aktuell gültigen Normen zu errichten ist. 

Nach der DIN VDE 0100-443 ergibt sich die Notwendigkeit, sofern noch nicht vorhanden, am Speisepunkt der elektrischen Anlage auf der AC Seite einen Überspannungsschutz zu installieren.

Durch den Verweis der VDE 0100-712 auf DIN VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 wird dann, wenn der Schutz des Wechselrichters sichergestellt werden soll, Überspannungs-Schutzeinrichtungen auf der DC-Seite benötigt.

Für die Informations- und Kommunikationstechnik wird zusätzlich ein Überspannungsschutz empfohlen.

 

Hier erfahren Sie mehr.


6. Was gilt für die Stromkreise zur Versorgung von Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge nach DIN VDE 0100-722?

Erfolgt nachträglich der Anschluss einer neuen Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge an einer bestehenden elektrischen Anlage, erfolgt dies über einen neuen Stromkreis. Dieser muss nach den aktuell gültigen Normen errichtet werden.

 

Nach der DIN VDE 0100-443 ergibt sich im privaten Bereich die Notwendigkeit, sofern noch nicht vorhanden, am Speisepunkt der elektrischen Anlage einen Überspannungsschutz zu installieren.

 

Öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen stellen nach DIN VDE 0100-443 Abs. 443.4 öffentliche Einrichtungen dar. Verdeutlicht wird dieser Hinweis in DIN VDE 0100-722, Abschnitt 722.443.4, nochmals: „Ein öffentlich zugänglicher Anschlusspunkt wird als Teil einer öffentlichen Einrichtung erachtet und muss daher bei transienten Überspannungen geschützt sein.“

 

Für den Anschluss einer öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtung gilt:

  • Ist in einem Gebäude bereits Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 errichtet, ist die Forderung von DIN VDE 0100-722 erfüllt.
  • am öffentlichen Niederspannungsnetz: In diesem Fall ist der Überspannungsschutz an der Ladestation nach DIN IEC/TS 61439-7 (VDE V 0660-600-7) vorzusehen.

 

Bei leitungsgebundenen Informations- und Kommunikationstechnik zur Ladestation können für diesen Bereich zusätzliche Überspannungs-Schutzeinrichtungen notwendig werden.


Erfahren Sie mehr über ABB Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Hinweis: Zur Definition von öffentlich zugänglichen Ladeeinrichtungen siehe „Technischer Leitfaden Ladeinfrastruktur Elektromobilität (DKE, Version 3, Januar 2020)“.

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