Tipps für Überspannungsschutz Teil 3

Welche Lösung gibt es, wenn die Länge von 0,5m der Anschlussleitungen vom SPD nicht eingehalten werden können?

Aufgrund der Induktivität der Anschlussleitungen, erzeugt ein Impulsstrom von 10 kA einen Spannungsabfall von ungefähr 1000 V in 1 m Leitung. Dieser Spannungsfall muss dem Schutzpegel Up des SPD dazu addiert werden. Diese Addition ergibt den tatsächlichen wirksamen Schutzpegel der Bemessungs-Stoßspannung der elektrischen Anlage. Damit es nicht zu einem Isolationsversagen kommt, muss die Länge der Anschlussleitung von 0,5m nach der DIN VDE 0100-534 Absatz 534.4.8 eingehalten werden. Können die Längen bauseits nicht eingehalten werden, sind in der Norm mehrere Lösungsansätze beschrieben. Einer davon ist die V-Verdrahtung, die einfach und schnell umzusetzen geht.

V-Verdrahtung

ohne V-Verdrahtung
mit V-Verdrahtung

Beispielsituation ohne V-Verdrahtung

Angenommen wird hier ein Überspannungsschutzgerät mit einem Schutzpegel (UP) von 1,5 kV in der Verteilung.

Lt. DIN VDE 0100-534 ist D1 und D2 vorzugsweise ≤ 0,5m zu wählen.

Ue = UP + UL1 + UL2                          Legende:

Ue = UP + 0,6m + 0,7m                   Ue = Erderspannung

Ue = 1,5kV + 0,6kV + 0,7kV            Up = Schutzpegel

Ue = 2,8kV                                          UL = Spannungsabfall an der Zuleitung

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Stehstoßspannungen der Isolation

– für Installationen                                 max. 4,0 kV

– für tragbare bewegliche Geräte          max. 2,5 kV

 

Fazit: Bei 2,8 kV ist der Schutz zwar für Installationen gegeben, aber nicht mehr für Endgeräte!

Gleiche Beispielsituation mit V-Verdrahtung

         

          Ue = UP

 

Fazit: Auch die Endgeräte sind geschützt!

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