Lebensereignisse

Purpose begins with you.

Lebensereignisse und Persönliche Daten

Lebensereignisse sind wichtige Erlebnisse in Ihrem privaten Leben bzw. Umfeld, wie beispielsweise die Geburt Ihres Kindes, Hochzeit oder auch die Pflege von nahen Angehörigen. ABB unterstützt sie in der besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben durch vielfältige Angebote und individuelle Leistungen.

Beratungs- & Vermittlungsleistungen des Fürstenberg Instituts

Mit dem Kooperationspartner Fürstenberg Institut bietet Ihnen ABB eine Möglichkeit, um Sie nachhaltig bei der persönlichen Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben zu unterstützen. Das Fürstenberg Institut ist ein firmenunabhängiger sowie deutschlandweiter Beratungs- und Vermittlungsdienst. Dieser übernimmt als Dienstleister persönlich, telefonisch oder online die externe Sozialberatung bei ABB Deutschland und ist Ansprechpartner für Mitarbeiter und Führungskräfte zur Bearbeitung beruflicher und privater Problem- und Konfliktsituationen, z.B. in Zusammenhang mit Gesundheit, Familie oder Pflege. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, im Bedarfsfall geeignete Betreuungsleistungen und sonstige Alltagshelfer zu finden: Über den umfangreichen Work-Life-Service bietet das Fürstenberg Institut verschiedene Formen der Vermittlungen – z.B. für die Kinderbetreuung, hauswirtschaftliche Unterstützung oder die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger – an.

Familienpflegezeit ABB

ABB gibt Ihnen neben den gesetzlichen Freistellungsansprüchen weitere Möglichkeiten, um für eine gewisse Zeit pflegebedürftige nahe Angehörige zu pflegen oder Auszeiten zur individuellen Gestaltung in Anspruch nehmen zu können.
Wird ein naher Angehöriger pflegebedürftig, so haben Sie mit der FamilienpflegezeitABB die Möglichkeit, eine vollständige Auszeit von bis zu sechs Monaten zu nehmen, um Ihren nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung zu pflegen bzw. dessen Pflege sicherstellen zu können. Da ein Pflegefall in aller Regel unvorbereitet auf Sie zukommen kann, bietet ABB Ihnen den Vorteil, dass Sie die FamilienpflegezeitABB auch kurzfristig in Anspruch nehmen können. Das Besondere an dem Modell der FamilienpflegezeitABB ist, dass Sie auch während der Auszeit zur Pflege eine Teilzeitvergütung erhalten. Ein bestehendes Zeitguthaben ist hierfür nicht erforderlich. 

Heirat / Geburt

Zu besonderen Ereignissen, wie der Geburt Ihres Kindes oder bei Heirat, möchte ABB Ihnen herzliche Glückwünsche ausdrücken.
Anlässlich einer Eheschließung erhalten Sie als ABB-Beschäftigter ein ABB Set „Weindekanter/Wasserflasche“. Zusätzlich sieht die ABB-Sozialordnung eine bezahlte Freistellung von bis zu drei Tagen vor.
Bei der Geburt eines jeden Kindes erhalten Sie als Geschenk das „ABB Bobby Car“. Darüber hinaus können Sie als Vater anlässlich der Geburt Ihres Kindes nach den einschlägigen tariflichen Regelungen eine bezahlte Freistellung von bis zu zwei Tagen erhalten.

Kinderbetreuungszuschuss

Nach der Geburt kommt irgendwann die Zeit, in der Sie gern wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Bei diesem Schritt möchte ABB Sie unterstützen und einen Beitrag für die Vereinbarkeit Ihres Berufs- und Privatlebens leisten. Wir möchten, dass Sie Ihr Kind bzw. Ihre Kinder gut versorgt wissen, während Sie arbeiten.
Entscheiden Sie sich, Ihr Kind extern betreuen zu lassen und gleichzeitig wieder in den Beruf zurückzukehren, erhalten Sie bei ABB einen freiwilligen finanziellen Zuschuss zur externen Kinderbetreuung. Dieser beträgt maximal 100 EUR (netto) im Monat und gilt je Kind bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats.

Elternzeit / Mutterschutz

In der Schwangerschaft tragen Frauen nicht nur Verantwortung für die eigene Gesundheit, sondern auch für die des ungeborenen Kindes. Das Mutterschutzgesetz bietet werdenden und frischgebackenen Müttern auch im Berufsleben den notwendigen Schutz. Sie und ihr Kind sollen so vor Gefährdungen der Gesundheit sowie vor Überforderung am Arbeitsplatz geschützt werden. Deswegen gelten am Arbeitsplatz bestimmte Schutzvorschriften. Innerhalb der Mutterschutzfristen unmittelbar vor und nach der Entbindung besteht darüber hinaus ein Beschäftigungsverbot.
Einen Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes und ist unabhängig davon, in welchem Umfang Ihr Partner die Elternzeit nutzt. So steht es Ihnen frei zu entscheiden, wer für welchen Zeitraum Elternzeit nimmt - die Elternzeit kann dabei auch für einzelne Monate oder Wochen genommen werden.
Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Geburt sowie während der Inanspruchnahme von Elternzeit kann das Arbeitsverhältnis seitens ABB, bis auf wenige Außnahmen, nicht beendet werden.

Um Eltern mehr Zeit mit ihren Neugeborenen zu ermöglichen, bietet ABB mit dem globalen Elternzeitprogramm „Globale Parental Leave Program“ seit dem 1. Januar 2022 die Möglichkeit, innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt bzw. dem anspruchsauslösenden Ereignis ihres Kindes 20 bezahlte Freistellungstage zu erhalten – dieser „Anspruch" basiert auf einer 5-Tage-Woche und wird andernfalls entsprechend ratierlich gekürzt. 
Seit dem 01. Januar 2022 haben Beschäftigte mit dem globalen Elternzeitprogramm einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für

  • die Geburt eines eigenen Kindes
  • die Geburt eines Kindes des Partners/Lebensgefährten, der in einem gemeinsamen Haushalt mit dem Beschäftigten lebt, ohne dass der Beschäftigte selbst Elternteil ist,
  • die Aufnahme eines Kindes in den eigenen Hausstand mit dem Ziel der Annahme als Kind (sog. Adoptionspflege), soweit das Kind im Aufnahmezeitpunkt nicht älter als drei Jahre ist,

sofern der Beschäftigte das Kind selbst betreut oder erzieht und weniger als ein Jahr in Elternzeit ist.
Die Freistellung muss innerhalb eines Jahres nach dem anspruchsauslösenden Ereignis gewährt und genommen werden.
Das internationale Elternzeitprogramm ist Teil der von ABB verfolgten „Global Diversity & Inclusion Strategy 2030", mit der Inklusion und Gleichbehandlung aller Menschen gefördert werden soll, unabhängig etwa von Geschlecht, Fähigkeiten, Alter, ethnischer Herkunft und sexueller Orientierung.
Sollten Beschäftigte sich innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt durchgängig in Mutterschutz oder vollständiger Elternzeit befinden, sodass die bezahlten Freistellungstage nicht in Anspruch genommen werden können, erhält der Beschäftigte anstelle der bezahlten Freistellung eine Pauschalzahlung in Höhe eines Bruttomonatsgehalts.
Hinweis: Sofern die bezahlten Freistellungstage im Rahmen des „Global Parental Leave Programs" in Anspruch genommen werden, dürfen keine weiteren tariflichen bzw. betrieblichen Freistellungstage (wie z.B. Freistellungstage für die Geburt) beantragt werden bzw. werden andernfalls verrechnet.


Mehr Informationen zum Nachlesen

Weitere Informationen und Angebote für Familien bei ABB zur Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben finden Sie in folgender Broschüre.
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