Lieferkettensorgfaltspflichten-gesetz

Für den ABB-Konzern haben die Einhaltung und die Förderung der Menschenrechte sowie von Umweltstandards ebenso oberste Priorität wie ein höchstmögliches Maß an Arbeitssicherheit. Wir ergreifen daher bereits seit vielen Jahren konzernweit Maßnahmen mit dem Ziel, menschenrechts- und umweltbezogene Risiken in unseren Lieferketten zu ermitteln, zu verhindern und zu minimieren. Daher erfüllt ABB in Deutschland selbstverständlich auch die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

Nachfolgend finden Sie jeweils auf Deutsch und auf Englisch unsere Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte (§ 6 Abs. 2 LkSG) sowie unsere Verfahrensordnung zum Beschwerdeverfahren (§ 8 LkSG). Die ab 2024 zu erstellenden jährlichen Berichte (§ 10 Abs. 2 LkSG) werden wir ebenfalls auf dieser Seite veröffentlichen.

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