Die EU-Maschinenverordnung (Verordnung (EU) 2023/1230) ersetzt ab dem 20. Januar 2027 die bisherige Maschinenrichtlinie und bringt deutlich schärfere Anforderungen für Konstruktion, Inverkehrbringen und Betrieb von Maschinen.
Für Maschinenbauer heißt das: Neue Pflichten in der Risikobeurteilung, strengere Dokumentationsanforderungen, erweiterte Anforderungen an Cyber-Sicherheit und KI sowie eine direkte Rechtsverbindlichkeit in allen EU-Mitgliedsstaaten.
ABB begleitet Sie auf dem Weg zur MVO-Konformität – mit sicheren Komponenten, bewährten Systemlösungen und praxiserprobtem Know-how. Von der Risikobewertung bis zur vollständigen technische Dokumentation: Wir helfen Ihnen, die Verordnung effizient, rechtskonform und wirtschaftlich zu erfüllen.