Ab April 2019 gilt die neue Norm für Energieerzeugungsanlagen: ABB unterstützt kompetent bei der Umsetzung

Ab April 2019 gilt die neue Norm für Energieerzeugungsanlagen: ABB unterstützt kompetent bei der Umsetzung

Mit Schaltungsempfehlungen und einem breiten Portfolio an Niederspannungsprodukten unterstützt ABB beim normgerechten Anschluss dezentraler Energieerzeugungsanlagen an das Nieder- und Mittelspannungsnetz.

Dezentrale Anlagen, die durch Sonne, Wind, Wasser oder Biogas Energie gewinnen, leisten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz und bieten zudem aus ökonomischer Sicht ein sehr großes Potential. Sie sind global zu einem festen Bestandteil in der Energieversorgung geworden und ihre Anzahl nimmt weiter zu. Die dezentrale Einspeisung muss jedoch kontrolliert erfolgen, um eine frequenz- und spannungsstabile Netzqualität im gesamten Versorgungsgebiet zu gewährleisten.

Um eine für ganz Europa einheitliche Anforderung zu erarbeiten, wurde der Network Code „Requirements for Generators“ (RfG) verfasst. Der Network Code beschreibt die Netzanschlussbedingungen für Stromerzeuger in allen Spannungsebenen – und muss bis zum 27. April 2019 auf Länderebene umgesetzt werden. Daraus hat die Deutsche Kommission Elektrotechnik (DKE) eine neue Richtlinie erstellt und 2018 die in Fachgremien erarbeiteten VDE-AR-N 41xx Regelwerke in Kraft gesetzt.

Die aktuellen Anwendungsregeln E VDE-AR-N 4105:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und VDE-AR-N 4110:2018-11 „Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz - Technische Mindestanforderungen für Anschluss und Parallelbetrieb von Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“ beschreiben die Vorgaben für den Netzanschluss einer dezentralen Energieerzeugungsanlage wie etwa einer Photovoltaikanlage, welche in Deutschland an das öffentliche Netz angeschlossen werden soll.

Ganz konkret sind ab Stichtag 28. April 2019 die folgenden Vorgaben zu berücksichtigen:

  • Erzeugungseinheiten, die eine Erzeugungsanlage mit einer Wirkleistung von weniger als 135 kW bilden, sind – unabhängig von der Spannungsebene, an die die Erzeugungsanlage angeschlossen wird – nach der neuen VDEAnwendungsregel auszuführen.
  • Für Erzeugungsanlagen und Speicher mit einer Wirkleistung von 135 kW und darüber ist die Erfüllung der Anforderungen der VDEARN 4110 „Technische Anschlussregeln Mittelspannung“ nachzuweisen.
  • Der zentrale Kuppelschalter muss aus nur noch einer Schalteinrichtung bestehen.
  • Bei einem festgestellten Defekt des Kuppelschalters darf die Erzeugungsanlage nicht einspeisen und auch nicht wieder einschalten.
  • Der Netz- und Anlagenschutz ist durch einen zweistufigen Passwortschutz (1. durch den Netzbetreiber und 2. durch den Anlagenbetreiber) zu gewährleisten.
  • Eine zusätzliche Schwelle für den Schutz vor Spannungsrückgängen weit unter Nennspannung ist obligatorisch.
  • Im Falle eines Ausfalls des Hauptnetzes darf die erforderliche Gesamtabschaltzeit durch Netz- und Anlagenschutz inklusive Kuppelschalter nicht mehr als 200 Millisekunden betragen.
  • Bei einem Spannungseinbruch auf weniger als 0,85 Prozent der Nennspannung muss der Kuppelschalter in der Lage sein, diesen für 3 Sekunden überbrücken zu können. Dies wird durch den Einsatz eines Netzteils und eines Puffermoduls gewährleistet.
  • Das Erkennen eines Inselnetzes und das Abschalten der Erzeugungsanlage über den Kuppelschalter muss innerhalb von 2 Sekunden erfolgen. Im Falle einer dynamischen Netzstützung darf die Erzeugungsanlage für die Dauer der Netzstützung am Netz bleiben.

ABB befindet sich auf dem aktuellen Stand dieser Normenlage und stellt Lösungen in Form von Schaltungsempfehlungen nach gültigem Normenstand zur Verfügung. Als kompetenter Partner im Bereich der Niederspannungstechnik verfügt ABB darüber hinaus über ein breites Produktportfolio, das den ab 28. April 2019 verbindlich geltenden Anforderungen entspricht.

Für den Netz- und Anlagenschutz stehen Netzeinspeiseüberwachungsrelais der Baureihe CM-UFD.M31 für ein- und dreiphasige Spannungs- und Frequenzüberwachung mit Neutralleitererkennung zur Verfügung. Die Variante CM-UFD.M31M ermöglicht zusätzlich die Kommunikation über Modbus.

Als Kuppelschalter können je nach Anlagenanforderung Schütze, Installationsschütze und Leistungsschalter von ABB eingesetzt werden. Das Einsatzspektrum reicht hier von Geräten für Systeme mit einer Leistung von wenigen Watt bis hin zu großen Anlagen mit mehreren Kilowatt Leistung.

Ergänzt wird das Produktangebot von ABB durch ein breites Sortiment an passenden Leitungsschutzschaltern (Sicherungsautomaten) sowie Netzteilen und Puffermodulen.

Bilder

Für dezentrale Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen gelten ab 28. April 2019 neue Richtlinien.
Für dezentrale Energieerzeugungsanlagen wie Photovoltaikanlagen gelten ab 28. April 2019 neue Richtlinien.
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ABB stellt Lösungen in Form von Schaltungsempfehlungen nach gültigem Normenstand zur Verfügung.
ABB stellt Lösungen in Form von Schaltungsempfehlungen nach gültigem Normenstand zur Verfügung.
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Das Überwachungsrelais für intelligente Netzeinspeisung CM-UFD.M31M mit Modbus RTU Kommunikationsschnittstelle ist Teil des breiten Produktportfolios von ABB.
Das Überwachungsrelais für intelligente Netzeinspeisung CM-UFD.M31M mit Modbus RTU Kommunikationsschnittstelle ist Teil des breiten Produktportfolios von ABB.
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