- Die Generalversammlung der ABB findet unter außerordentlichen Bedingungen statt
- Aktionärinnen und Aktionäre dürfen nicht persönlich teilnehmen und werden gebeten, mittels Vollmacht an den unabhängigen Stimmrechtsvertreter abzustimmen
Die Generalversammlung der ABB findet am 26. März 2020 wie geplant statt. Gemäß den Vorgaben der Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 über Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus dürfen Aktionärinnen und Aktionäre nicht persönlich an der Veranstaltung teilnehmen.
Eine Stimmabgabe kann daher ausschließlich im Voraus über den unabhängigen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Aufgrund dieser Anpassungen wurde die entsprechende Abstimmungsfrist bis zum Mittwoch, 25. März 2020, 10.00 Uhr CET, verlängert.
An der Generalversammlung wird es keine Reden durch den Verwaltungsratspräsidenten oder Mitglieder der Geschäftsleitung und keinen Webcast geben. Nur der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird im Namen der Aktionärinnen und Aktionäre über die Anträge des Verwaltungsrates abstimmen können. Diese finden Sie auf der Investor Relations-Website von ABB unter www.abb.com/agm. Die Abstimmungsergebnisse werden im Anschluss an die Generalversammlung auf www.abb.com/agm veröffentlicht.
ABB (ABBN: SIX Swiss Ex) ist ein Technologieführer bei der digitalen Transformation von Industrien. Auf-bauend auf einer über 130-jährigen, durch Innovationen geprägten Geschichte, hat ABB vier kundenorientierte, weltweit führende Geschäftsbereiche: Elektrifizierung, Industrieautomation, Antriebstechnik und Robotik & Fertigungsautomation, die durch die Digitalplattform ABB Ability™ unterstützt werden. Das Stromnetzgeschäft von ABB wird 2020 an Hitachi verkauft. ABB ist in mehr als 100 Ländern tätig und beschäftigt etwa 144.000 Mitarbeitende. www.abb.com
Hinweis: Dies ist eine Übersetzung der englischsprachigen Pressemitteilung von ABB vom 18. März 2020, die Sie unter www.abb.com abrufen können. Im Falle von Unstimmigkeiten gilt die englische Originalversion.