Ökodesign für Motoren und Antriebe

Die Verordnung EU 2019/1781 der Kommission legt neue Anforderungen an Elektromotoren und Drehzahlregelungen fest.

Die Internationale Energieagentur arbeitet weltweit mit Ländern zusammen, um die Energiepolitik für eine sichere und nachhaltige Zukunft zu gestalten. Elektromotoren und Frequenzumrichter von ABB, die ein Höchstmaß an Energieeffizienz bieten, können  bei der Reduzierung des globalen Energieverbrauchs und der Verringerung der CO2-Emissionen eine entscheidende Rolle spielen.

Der Plan der Europäischen Union sieht vor, die Ziele im Hinblick auf die Energieeffizienz und die CO2-Emissionen zu erreichen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren und so den durchschnittlichen globalen Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen. Dazu haben die EU-Mitgliedsstaaten in der Verordnung EU 2019/1781 neue Anforderungen vereinbart.

Die neueste Verordnung EU 2019/1781 der Kommission für die umweltgerechte Gestaltung trat im Oktober 2019 in Kraft und bezieht sich auf Niederspannungs-Asynchronmotoren mit einer Wechselspannung von weniger als 1.000 V und auf Frequenzumrichter (Antriebe mit Drehzahlregelung). Die Verordnung wird ab dem 1. Juli 2021 in zwei Stufen umgesetzt. Die zweite Stufe, die den Geltungsbereich weiter ausdehnt und die Anforderungen an Motoren erhöht, tritt zwei Jahre später am 1. Juli 2023 in Kraft.

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1. Juli 2021

Motoren

Energieeffizienzklasse IE3 für Motoren verpflichtend:

  • Nennleistung 0,75 bis 1000 kW
  • Motoren Zündschutzarten Ex ec, Ex d, Ex de, Ext
  • Motoren mit IC418-Kühlung
  • Bremsmotoren mit externer Bremse

Energieeffizienzklasse IE2 für 3-phasige Motoren mit einer Nennleistung ab 0,12 kW bis unter 0,75 kW verpflichtend.

Frequenzumrichter

Energieeffizienzklasse IE2 für Frequenzumrichter verpflichtend.

Die Verordnung umfasst 3-phasige Standardantriebe (Dioden,-Gleichrichter) von 0,12 kW ≤ Pn ≤ 1,000 kW. 


1. Juli 2023

Motoren

Energieeffizienzklasse IE2 für Motoren verpflichtend:

  • Ex ebMotoren mit erhöhter Sicherheit von 0,12 bis 1000 kW
  • Einphasige Motoren von 0,12 bis 1000 kW

Energieeffizienzklasse IE4 für 3-phasige Motoren verpflichtend: Nennleistung größer oder gleich 75 kW bis zu kleiner oder gleich 200 kW; mit 2, 4, oder 6 Polen, bei denen es sich nicht um Bremsmotoren oder Ex-Motoren handelt.

Frequenzumrichter

Keine Änderungen ab dem 1. Juli 2021.

 

Weitere Informationen

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EU MEPS

Effizienzanforderungen für Niederspannungsmotoren
Neue Verordnung der Kommission (EU) 2019/1781

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