Mieterstrom bezeichnet Strom, der direkt vor Ort – meist durch eine Photovoltaikanlage (PV) auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses – erzeugt und ohne Nutzung des öffentlichen Netzes an die Mieter geliefert wird. Der Strom kann aber auch aus Blockheizkraftwerken (BHKW) oder anderen erneuerbaren Energiequellen stammen.

Wertsteigerung
VORTEIL
Aufwertung Ihrer Immobilie

Die Aufwertung der Immobilie durch Mieterstrom erhöht die Wertsteigerung erheblich.

Kostenguenstig
VORTEIL
Kostengünstige Energielösung

Nachhaltige, kostengünstige Energielösung für Mieter – attraktive Alternative zum Netzbezug.

Steuerpflicht
VORTEIL
Nicht einkommenssteuerpflichtig

Mieterstrom bis 30 kWp ist nicht einkommensteuerpflichtig und fördert Einsparungen.

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Definition

 

Problem: Hohe Energiekosten, Abhängigkeit von großen Energieversorgern, wenig Transparenz​

 

Lösung: Mieterstrom ermöglicht die Nutzung von Solarenergie direkt im Gebäude – günstiger, nachhaltiger und unabhängig​

Ihre Vorteile

VERMIETER

Die Integration von Mieterstrom erhöht die Attraktivität von Immobilien erheblich. Mieter profitieren von günstigeren Strompreisen, was die Nachfrage steigert und die Vermietungsquote verbessert. Dies führt zu zusätzlichen Einnahmen für Eigentümer und trägt zur Wertsteigerung der Immobilie bei. Investitionen in Mieterstrom-Projekte sind somit nicht nur ökologisch sinnvoll, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft, da sie langfristig die Rentabilität und den Marktwert erhöhen.​



  

MIETER

Mieterstrom bietet einen günstigeren Strompreis und leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Durch die Nutzung von Solarenergie direkt im Gebäude profitieren Mieter von reduzierten Energiekosten, während gleichzeitig die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert wird. Diese nachhaltige Energiequelle fördert nicht nur den Klimaschutz, sondern ermöglicht es den Mietern, aktiv an der Transformation des Energiesystems teilzunehmen. So wird Mieterstrom zu einer attraktiven Lösung für umweltbewusste Mieter und Eigentümer.



  

GEWERBE UND WOHNUNGSBAUGESELLSCHAFTEN

Skalierbare Mieterstrommodelle bieten flexible Lösungen für größere Anlagen und ermöglichen eine effiziente Nutzung von Solarenergie. Diese Modelle passen sich den individuellen Bedürfnissen von Immobilienbesitzern und Mietern an und fördern die wirtschaftliche Rentabilität. Durch die Implementierung solcher Systeme können Eigentümer von höheren Einnahmen profitieren, während Mieter Zugang zu günstigeren Strompreisen erhalten. Skalierbare Mieterstrommodelle sind somit eine attraktive Option, um nachhaltige Energieversorgung in größeren Wohnanlagen zu realisieren und die Energiewende voranzutreiben.



  


FAQ - Frequently Asked Questions


Wie setzt sich der Preis für Mieterstrom zusammen? ​

Anders als beim Strombezug aus dem Netz können für den vor Ort erzeugten Mieterstrom einige Kostenbestandteile entfallen. Dazu gehören u.a.​

  • Netzentgelt​

  • Netzseitige Umlagen (z.B. KWKG-Umlage, §19 Strom NEV Umlage)​

  • Stromsteuer​

  • Konzessionsabgabe​

Kostenbestandteile des Mieterstroms sind insbesondere:​

  • Beschaffungs-/Gestehungskosten​

  • Messstellenbetrieb (die Abrechnung dieser Position hängt davon ab, wer Ihr Messstellenbetreiber ist)​

  • Mehrwertsteuer​

Preisobergrenze:​

Der zu zahlende Strompreis für den Mieterstrom und den zusätzlichen Strombezug darf 90% des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarifs nicht überschreiten.​

Gesetzliche Grundlage: § 42a Abs. 4 S. 1 EnWG​

 

 


Welche Mieterstrommodelle sind gängig?

CONTRACTING MODEL

Externer Anbieter übernimmt Planung, Finanzierung, Installation, Betrieb der Anlagen sowie die Vermarktung und Versorgung der Mieter mit Mieterstrom. Dieses Rundum-sorglos-Paket minimiert das finanzielle Risiko für Immobilienbesitzer.​​

→ WEITERE INFORMATIONEN

  



ENABLING MODEL

Eigentümer betreiben die Energieerzeugungsanlage selbst und verkaufen den Strom direkt an die Mieter. Sie treten dabei als Energieversorger auf und übernehmen auch die Abrechnung. Dieses Modell ermöglicht den Eigentümern eine höhere Rendite gegenüber der reinen Netzeinspeisung.​ Das Enabling-Modell beinhaltet unter anderem das sogenannte Genossenschaftsmodell oder auch Quartierlösungen.​


Welche Mess- und Abrechnungskonzepte gibt es?​

Typisches Messkonzept für Mieterstrom:​

  • Erzeugungsmessung: Zähler für die PV-Anlage oder das BHKW.​

  • Verbrauchszählung: Jeder Mieterstromkunde erhält einen separaten Zähler.​

  • Überschusseinspeisung: Nicht genutzter Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist.​

  • Reststromversorgung: Falls der Mieterstrom nicht ausreicht, wird zusätzlicher Strom aus dem Netz bezogen.​

  • Verbrauchs- und Erzeugungsmessung bei größeren Leistungen erfolgt über halbindirekte Messung​.

Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?​

  • Monatliche oder jährliche Abrechnung über den Mieterstromanbieter​

  • Separate Darstellung von Mieterstrom und Reststrom​

  • Berücksichtigung von Umlagen und Steuern (z. B. reduzierte EEG-Umlage)​


Welche Gesetze gibt es?​

Mieterstromgesetz (§ 21 EEG 2021) und EEG:​

  • Förderzuschlag für PV-Mieterstrom je nach Anlagengröße (1.000 kWp – 10 kWp; 1,62 ct/kWh – 2,59 ct/kWh)​

  • Voraussetzung: Direkte Belieferung ohne öffentliche Netznutzung​

  • Keine EEG-Umlage auf Eigenverbrauch​

  • PV-Mieterstrom-Zuschlag nach EEG, Gestaffelt nach Leistung​

  • Teilweise Befreiung von der Stromsteuer bei direkter Lieferung im Gebäude​

  • Seit 2024 eingebaute Heizungen zu 65% erneuerbare Energie​

Energiewirtschaftsgesetz (EnWG Novelle ab 03/2025):​

  • Umlage ab dem 1. Januar 2025 nur noch auf inländische Entnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung erhebt​

  • Drei Hauptziele: die Reduzierung von PV-Überschüssen im Stromnetz, mehr Flexibilität für Betreiber von Solaranlagen und Anreize zur stärkeren Eigennutzung von PV-Strom.


Welche Förderungen gibt es? ​ ​

Für Mieterstrom gibt es verschiedene Förderungen, darunter z.B. den Mieterstromzuschlag, die KWK-Förderung und die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“. In den meisten Bundesländern, oder Städten und Komunen, gibt es dann noch weitere Möglichkeiten, wie z.B. Zuschüsse für Photovoltaikanlagen. Für Wohnungsunternehmen gibt es teilweise steuerliche Erleichterungen, welche regional erfragt werden sollten.​

Hier einige Beispiele:​

Mieterstromgesetz (§ 21 EEG 2021) (§ 19 Abs. 1 Nr. 3 EEG 2021)​

  • Förderzuschlag für PV-Mieterstrom ​

  • Die genaue Höhe der Förderung richtet sich nach der Leistung der Photovoltaik-Anlage.​

  • Förderung für PV-Anlagen, Speicher und energieeffiziente Quartierskonzepte​

Durch die “Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)” profitieren Investoren und Bauträger von niedrigen Zinsen und hohen Tilgungszuschüssen, während Mieter reduzierte Energiekosten für Strom und Wärme genießen​

Weiterhin sind Erleichterungen und Förderungen im Solarpaket I und II enthalten. Hier gibt es je nach Anlagengröße und Örtlichkeit verschiedene Programme. ​


Mieterstrom professionell abrechnen – Leitfaden für Elektroinstallateure

Erfahren Sie alles über Messkonzepte, Abrechnungssysteme und gesetzliche Vorgaben zur korrekten Mieterstrom-Abrechnung.

WARUM IST DIE ABRECHNUNG VON MIETERSTROM WICHTIG?​

Kurz erklärt: Mieterstrom muss korrekt abgerechnet werden, um Förderungen zu nutzen und rechtliche Vorgaben einzuhalten​

Herausforderungen: Messkonzepte, EEG-Umlage, Eigenverbrauch, Netzentgelte​

Rechtliche Grundlagen: EEG 2021, MsbG (Messstellenbetriebsgesetz), EnWG (Energiewirtschaftsgesetz)​



  

ABRECHNUNGSMODELLE

Eigenabrechnung durch den Vermieter​

Abrechnung durch Energiedienstleister (z.Bsp. Inexogy, Polarstern, Solarimo) ​

Genossenschaftsmodell: Bürgerwerk​​



  

TECHNISCHE ANFORDERUNGEN

Messkonzepte nach VDE-AR-N 4100

Smart Meter & Messstellenbetriebsgesetz (MsbG)​

Lastmanagement & Speicherlösungen für optimierten Eigenverbrauch​ ​​



  

RECTHLICHE UND STEUERLICHE RAHMENBEDINGUNGEN​

EEG-Umlage & Mieterstromzuschlag: EEG 2023 Mieterstromregelungen​​

Verpflichtung zur Marktstammdatenregistrierung: Marktstammdatenregister für Stromerzeuger ​​

Umsatzsteuer & Stromlieferverträge mit Mietern​​



  

ABRECHNUNGSSOFTWARE & AUTOMATISIERUNG​

​​Der Eigentümer der Anlage kann unter Beachtung verschiedener Vorgaben die Abrechnung für die Nutzer selbst erstellen. Ansonsten gibt es hier auch Unterstützung durch spezialisierte Abrechnungsunternehmen oder gegebenenfalls durch die Messstellenbetreiber. Es ist ratsam, sich schon während der Planung damit auseinander zu setzen, welche Daten und welches Datenformat später für die Abrechnung benötigt werden. ​


 

 



  


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