Bisher konnte der Netzbetreiber Ihr Netzentgelt reduzieren, wenn Sie sich freiwillig steuern ließen. Wenn Sie mit Ihrem Netzbetreiber eine netzdienliche Steuerung Ihrer steuerbaren Verbrauchsgeräte (z. B. Wärmepumpe, Nachtspeicherheizung, E-Auto) durch einen Netznutzungsvertrag vereinbart hatten, musste der Netzbetreiber das berechnete Netzentgelt reduzieren.
Oft wurde das reduzierte Netzentgelt von Ihrem Lieferanten in Form von speziellen Tarifen für die steuerbare Verbrauchseinrichtung an Sie weitergegeben.
Sie benötigten einen separaten Zählpunkt, an dem nur die steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen war. Die Steuerung erfolgte durch eine Zeitschaltuhr oder über Rundsteuergeräte.
Hintergrund
Mit der Ermäßigung des Netzentgelts und der Abschaltung bestimmter Verbrauchsgeräte hatte der Netzbetreiber die Möglichkeit, die Netzbelastung zu steuern und in bestimmten Zeiten eine Netzentlastung zu erreichen. Zu diesen Zeiten wurde die Versorgung Ihres Geräts mit Strom unterbrochen. Diese Sperrzeiten legte der Netzbetreiber fest. Dabei gab es unterschiedliche Modelle: Einige Netzbetreiber vereinbarten feste Sperrzeiten, andere wiederum gaben rollierende Zeitfenster vor.