Steuerungsmöglichkeiten

Der § 14a EnWG bietet neue Steuerungsmöglichkeiten für flexible Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Elektrofahrzeuge. Netzbetreiber können den Strombezug dieser Anlagen anpassen, um Lastspitzen zu vermeiden und das Netz zu stabilisieren.

Durch eine gezielte Steuerung wird der Energieverbrauch besser an das Angebot angepasst, was gleichzeitig Netzstabilität fördert und günstigere Netzentgelte für die Betreiber ermöglicht. Diese Regelung unterstützt die Integration erneuerbarer Energien und trägt entscheidend zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende bei.

Wann sind die Verbraucher steuerungspflichtig?

Verbrau­cher sind steue­rungs­pflichtig, wenn 

  • sie einen maxi­malen Leis­tungs­bezug von mehr als 4,2 kW haben
  • der Anschluss am Nieder­span­nungs­netz erfolgt
  • die Inbe­trieb­nahme ab dem 01.01.2024 geschehen ist. 

Im Falle einer Steuerung ist sichergestellt, dass Verbraucheranlagen stets eine Mindestleistung von 4,2 kW erhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass Wärmepumpen im regulären Betrieb ohne zusätzliche Heizung weiterlaufen können und der Mindestladestrom für das dreiphasige Laden von Elektrofahrzeugen verfügbar ist.

Die Installation muss so erfolgen, dass die Steuerbarkeit durch den Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) gewährleistet ist. Dies beinhaltet die Verwendung von CLS-Steuerboxen mit Kontakten und Trennrelais bzw. einer Schnittstelle. Einige Netzbetreiber fordern zusätzlich zeitvariable Rundsteuerempfänger gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB).


Direkt­steue­rung

Im Fall der Direkt­steue­rung stehen für alle im System einge­bun­denen Verbrauchs­ein­rich­tungen SteuVE mindes­tens 4,2 kW zur Verfü­gung. Die Leis­tung wird im Fall des Steu­er­be­fehls je SteuVE auf 4,2 kW redu­ziert.

Mit Einbin­dung eines Ener­gie­ma­nage­ment-Systems/Last­ma­nage­ment

Vorteile durch die Einbin­dung eines Ener­gie­ma­nage­ment-Systems (EMS):
  • Durch eine einge­bun­dene Erzeu­gungs­an­lage kann bei entspre­chender eigener Erzeu­gungs­leis­tung (z.B. PV-Produk­tion) trotz Redu­zie­rung aus dem Netz die Anlage mit entspre­chend gerin­geren Leis­tungs­ein­bußen weiter­be­trieben werden.
  • Das EMS kann die zur Verfü­gung stehende Leis­tung auf die steuVE prio­ri­siert verteilen.

Wahl­mög­lich­keit für redu­zierte Netz­ent­gelte

  • Modul 1: Pauschaler Betrag
  • Modul 2: Prozentuale Reduzierung mit separatem Messpunkt
  • Modul 3: Zusätzlich zu Modul 1 ab 2025 variables Netzentgelt

Was bedeutet das für die Elektroinstallation?

Für die Elektroinstallation bedeutet die Neuregelung gemäß § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), dass seit dem 01.01.2024 alle Letztverbraucher und Anschlussnehmer verpflichtet sind, bestimmte Vorgaben einzuhalten, um von reduzierten Netzentgelten zu profitieren.

Dies betrifft steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie:

  • Wärmepumpen
  • nicht öffentlich zugängliche Ladepunkte für Elektromobile
  • Anlagen zur Erzeugung von Kälte oder zur Speicherung elektrischer Energie

Die Verpflichtungen des Letztverbrauchers können durch eine einfache Auftragserteilung erfüllt werden.

Ausgenommen sind:
  • Wärempumpen/Klimaanlagen, die zu gewerblich betriebsnotwendigen Zwecken eingesetzt werden
  • Schnelllader, da diese nicht am Niederspannungsnetz sind
  • Ggf. Anlagen der kritischen Infrastruktur (falls nicht sowieso in Mittelspannungsnetz)
  • Institutionen mit Sonderrechten

Mindestleistung nach § 14a

Der Netzbetreiber darf nun bis zu zwei Stunden die Leistung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen reduzieren. Folgende Beispiele zeigen Unterschiede zwischen Direkt- und EMS-Steuerung auf. Es gilt im Allgemeinen, dass mit einer EMS-Steuerung die maximale Leistung frei auf die SteuVE verteilt werden kann.

Ohne Eigenerzeugungsanlage

Grafik_Direktsteuerung_Wallbox-Waermepumpe-ohnePV
Grafik_EMS_Wallbox-Waermepumpe-ohnePV

Mit Eigenerzeugungsanlage

Grafik_Direktsteuerung_Wallbox-Waermepumpe-PV
Grafik_EMS_Wallbox-Waermepumpe-PV

Zitat ZVEH: Wenn mehr als zwei Geräte gesteuert werden müssen oder eine PV-Anlage vorhanden ist, empfiehlt sich der Einsatz eines EMS.

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