Verbraucher sind steuerungspflichtig, wenn
- sie einen maximalen Leistungsbezug von mehr als 4,2 kW haben
- der Anschluss am Niederspannungsnetz erfolgt
- die Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024 geschehen ist.
Im Falle einer Steuerung ist sichergestellt, dass Verbraucheranlagen stets eine Mindestleistung von 4,2 kW erhalten. Dadurch wird gewährleistet, dass Wärmepumpen im regulären Betrieb ohne zusätzliche Heizung weiterlaufen können und der Mindestladestrom für das dreiphasige Laden von Elektrofahrzeugen verfügbar ist.
Die Installation muss so erfolgen, dass die Steuerbarkeit durch den Betreiber der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) gewährleistet ist. Dies beinhaltet die Verwendung von CLS-Steuerboxen mit Kontakten und Trennrelais bzw. einer Schnittstelle. Einige Netzbetreiber fordern zusätzlich zeitvariable Rundsteuerempfänger gemäß den technischen Anschlussbedingungen (TAB).