Damit eine Einrichtung die "Ex"-Konformitätskennzeichnung im Rahmen des IECEx-Systems erhält, muss eine Konformitätsbescheinigung vorliegen. Die Voraussetzungen für den Erhalt der Konformitätsbescheinigung sind:
- ein angenommener IECEx-Qualitätsbewertungsbericht (QAR)
- ein gültiges IECEx-Prüfprotokoll über die Typprüfung (ExTR)
Produkte mit dem IECEx-Konformitätszeichen verfügen über die IECEx-Konformitätserklärung, die bestätigt, dass das Produkt für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen entsprechend geschützt ist und dass es im Rahmen eines Systems, das einer ständigen Überwachung durch die Zertifizierungsbehörden unterliegt, hergestellt wurde. Das Kennzeichen zeigt auch an, dass das Produkt ohne zusätzliche Prüfung auf den Markt gebracht werden darf. Eine Ausnahme bildet die Motorzündschutzart erhöhte Sicherheit (Ex e). Hier muss der Motor immer zusammen mit dem Antrieb geprüft werden.