Haben Sie steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Nennleistung über 4,2 kW, die nach dem 31.12.2023 installiert wurden? Wenn dem so ist, dann ist die Neuregelung durch Paragraf 14a für Sie verpflichtend!
Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE)?
Für Geräte, die vor diesem Datum installiert wurden und die technischen Voraussetzungen erfüllen, bleibt die Teilnahme bis Ende 2028 freiwillig.
Ängste oder Befürchtungen brauchen Verbraucherinnen und Verbraucher deswegen jedoch nicht haben: Im konkreten Fall einer Steuerung bedeutet diese nicht, dass einem Haushalt der Strom abgedreht wird.
Der Haushaltsstrom, also der Bereich, mit dem die Waschmaschine, die externe Festplatte, der Fernseher oder alle anderen Verbaucher im Haus, betrifft es nicht. Hier wird weder gedimmt, noch gesteuert. Auch eine vorhandene Sauna oder ähliche Großabnehmer wie Durchlauferhitzer sind davon nicht betroffen und können zu jeder Zeit und nach Belieben genutzt werden.
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