Überschreitet der unbeeinflusste Kurzschlussstrom an der Einbaustelle eines Installationsgeräts den Wert, den dieses Installationsgerät selber abschalten oder ohne Schaden überstehen kann, muss dieses Gerät durch eine zugeordnete Kurzschlussschutzeinrichtung so geschützt werden, dass es zu keiner unzulässigen Überlastung oder Schädigung kommt. Der Hersteller eines Installationsgeräts muss die Art oder die kennzeichnenden Merkmale der Kurzschlussschutzeinrichtungen, die mit bzw. in dem Gerät verwendet werden sollen/dürfen, sowie den größten unbeeinflussten Kurzschlussstrom, für den die Kombination einschließlich der Kurzschlussschutzeinrichtung bei der zugehörigen Betriebsspannung geeignet ist, festlegen, so zum Beispiel für Last- und/oder Trennschaltern und Fehlerstromschutzschaltern (RCCBs). Dieser Kurzschlussstrom wird auch als bedingter Kurzschlussstrom bezeichnet.
Eine Sonderform des Backup-Schutzes ist der kombinierte Kurzschlussschutz. Nach den einschlägigen Vorgaben für den notwendigen Kurzschlussschutz von Kabeln und Leitungen darf das Bemessungsausschaltvermögen einer Schutzeinrichtung grundsätzlich nicht geringer sein als der zu erwartende maximale Kurzschlussstrom am Einbauort in der Anlage. Die Berücksichtigung eines kombinierten Schaltvermögens ist nur dann zulässig, wenn eine andere Schutzeinrichtung, die einspeiseseitig installiert wird, das geforderte Kurzschlussausschaltvermögen aufweist. In diesem Fall müssen die Charakteristiken der Schutzeinrichtungen so aufeinander abgestimmt sein, dass die Gesamtdurchlassenergie beider Einrichtungen nicht die Durchlassenergie überschreitet, welche sowohl von der Einrichtung auf der Abgangsseite als auch von den zu schützenden Leitern ohne Schaden überstanden wird.
Für die sachgerechte Bewertung eines Backup-Schutzes oder eines kombinierten Kurzschlussschutzes ist es unabdingbar, dass von den Herstellern Angaben zu geeigneten Kombinationen gemacht werden, die in aller Regel auf Prüfungen zurückgehen. Eine theoretische Betrachtung, beispielsweise über Durchlassintegrale und Durchlassströme der einzelnen Schutzeinrichtungen, führen im Allgemeinen nicht zum Ziel, da die gegenseitige Beeinflussung der beteiligten Geräte untereinander bei der Kurzschlussabschaltung nicht berücksichtigt werden können.