Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)
Seit dem 1. Januar 2018 ist der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) möglich. Somit können Besitzer von Bürogebäuden und Mehrfamilienhäusern allen Bewohnern eigens produzierten Solarstrom zum Eigenverbrauch zur Verfügung stellen.
Wie funktioniert ein ZEV?
Der ZEV teilt sich einen Anschluss an das öffentliche Netz und tritt gegenüber dem lokalen Energieversorger als juristische Person auf. Entweder wird aus dem Anschluss überschüssiger Solarstrom ins Netz eingespeist, oder zusätzlicher Strom wird bei Bedarf eingekauft.
Neu dürfen sich nicht nur Wohnungen im selben Haus, sondern auch aneinandergrenzende Grundstücke zusammentun, um den produzierten Solarstrom zu nutzen. Die ZEV-Gemeinschaft erhält nur noch eine einzige Rechnung des Stromversorgers. Wie die Verrechnung der Kosten unter den Parteien erfolgt, ist ganz dem ZEV überlassen.