Ja, Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) sind in stationären Anlagen alle 6 Monate (in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich) auf einwandfreie Funktion durch Betätigen der Prüfeinrichtung Prüftaste durch den Benutzer zu prüfen. Die Elektrofachkraft muss den Kunden/Benutzer darauf hinweisen.
Wir empfehlen z.B. am 30.06. und 31.12. die Prüftaste der FI oder FI/LS zu betätigen oder immer zur Zeitumstellung, dann müssen z.B. Herduhren eh neu eingestellt werden. Sonst kann es im Fall der Fälle nach Jahren zur Kaltverschweißung der Kontakte des kleinen Differenzstrom-Relais kommen, was im Schadensfall zu Schäden an Menschen, Tier oder Sachen führen kann.
Empfehlungen über die Prüfzeiträume für Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs)
Nach der IEC-Normen Verordnung muss eine Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) mit einer Prüftaste ausgerüstet sein, die regelmäßig nach den örtlichen Vorschriften und Normen betätigt werden soll.
Sind keine regionalen Prüfverordnungen vorgegeben, schlagen wir vor, der Empfehlung der IEC 62350 betreffend der Inspektions- und Prüfhäufigkeit
- in stationären Anlagen alle 6 Monate
- (in nichtstationären Anlagen arbeitstäglich)
u.a. durch Betätigen der Prüftaste zu folgen.
Im Fall einer Reklamation hat der Kunde durch Prüfaufzeichnungen zu demonstrieren, dass die Produkte wirksam mit Hilfe der Prüftaste, wie festgelegt, geprüft wurden.