Im Bezug auf den AFDD ist hier folgendes zu beachten:
Nach DIN VDE 0100-420:2019-10 muss ein AFDD eingesetzt werden, oder eine dokumentierte Risikoanalyse vorliegen. Hieraus kann sich trotzdem die Notwendigkeit von anlagentechnischen, organisatorischen oder baulichen Maßnahmen ableiten. Die einfachste Lösung stellt immer der Einsatz eines AFDDs („Brandschutzschalters“) dar. Für Drehstromkreise wird oftmals auf die Lösung zurückgegriffen, die betroffenen Endstromkreise Spannungsfrei zu schalten. Mittels Zeitschaltuhr, Fernantrieb und Lasttrennschalter kann diese Kombination relativ einfach realisiert werden.
Normen sind keine Gesetze und demnach grundsätzlich freiwillig. Nach §49 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) existiert die sogenannte Vermutungswirkung. Diese besagt, dass vermutet wird, dass die Normen des VDE den anerkannten Stand der Technik widerspiegeln. Vorteil an der Beweislastregel: Wird nach Norm gehandelt, wird vor Gericht immer ein richtiges Handeln vermutet.
Wird entgegen der Norm gehandelt, wird im Streitfall ein Gutachter entscheiden, ob der Schaden vermeidbar war oder mit der Zuwiderhandlung zumindest ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wurde.