Ist der Einsatz von Brandschutzschaltern (AFDDs) Pflicht?

Der Einsatz von AFDDs ist in der DIN VDE 0100-420 geregelt. Wo genau ein AFDD eingesetzt werden muss, findet sich im Teil 421.7 und wird im Folgenden näher beschrieben.

Der Begriff AFDD wurde in der DIN VDE 0100-420 von Februar 2013 zum ersten Mal normativ aufgenommen. Die Risikominimierung von Fehlerlichtbögen mittels AFDD ist seitdem in vielen Bereichen allgemein empfohlen.

Im Oktober 2019 wurde die neue Fassung veröffentlicht, welche die bisherige DIN VDE 0100-420 von Februar 2016 am 31.09.2021 uneingeschränkt ablöst. Bis Ende der Übergangsfrist am 30.09.2021 kann daher für in Planung oder in Bau befindlichen Anlagen sowohl die Fassung von Februar 2016, als auch die aktuelle Fassung der Norm von 2019, verwendet werden.


NEU! DIN VDE 0100-420: 2019-10

Änderungen bezüglich des AFDDs im Überblick:

  • Beschränkung auf einphasige Endstromkreise bis 16 A ist entfallen.
  • Beschränkung auf Schlafräume in Heimen und Tagesstätten ist aufgehoben. Das bedeutet, dass auch Schlafzimmer in Wohnungen und Einfamilienhäuser betrachtet werden müssen.
  • Der allgemeine Einsatz von AFDDs wird für die Anwendungsbereiche empfohlen
    ABER: Wird entgegen der Empfehlung gehandelt, muss eine Risikoanalyse durchgeführt und dokumentiert werden.
  • Eine Risikominimierung kann durch anlagentechnische (z.B.: AFDD), bauliche oder organisatorische Maßnahmen erfolgen.


FAQ


Wo sind die neuen Anwendungsbereiche für AFDDs?

  • Räume mit Schlafgelegenheit
  • Räume mit erhöhter Explosions- oder erhöhter Brandgefahr nach Musterbauordnung (MBO)
    Feuergefährdete Betriebsstätten
  • Räume aus Baustoffen mit geringerem Feuerwiderstand als F30 (nach DIN 4202-2)
  • Bei Gefährdung von unersetzbaren Kulturgütern (Bsp.: Museen, Nationaldenkmäler, Bahnhöfe, Flughäfen, Archive, Galerien, Baudenkmäler)

Wie wird eine Risikoanalyse für AFDDs durchgeführt?

Die Risikoanalyse ist das Kernelement der neuen DIN VDE 0100-420. Die Durchführung ist im ElektroSpicker Nr. 2 beschrieben.
Zusätzlich dazu gibt es eine Vorlage für die Risikoanalyse, die genutzt werden kann. Hier finden sich auch Beispiele, wie eine Risikobewertung aussehen kann.

ElektroSpicker Nr. 2
Risikoanalyse 


Wer führt die Risikoanalyse durch?

Die DKE schreibt in Ihrer FAQ Liste zu diesem Thema:

„Die Risiko- und Sicherheitsbewertung ist vom Planer bzw. Errichter der elektrischen Anlage vorzunehmen, und zwar anhand der anerkannten Regeln der Technik und objektiver Kriterien sowie auf der Grundlage der notwendigen Sachkunde und des mehrjährigen Erfahrungswissens. Zudem sind die Vorgaben des Anlagenbetreibers zu beachten.“

Wichtig ist hier, dass eine vollständige Risikoanalyse nur gemeinsam zwischen Elektroplaner, Bauherren und gegebenenfalls einem Brandschutz-Sachverständigen erfolgen kann.

Der Einsatz von AFDDs ist explizit empfohlen! Bei Unklarheiten, wer für die Durchführung verantwortlich ist, wird immer der Einsatz von AFDDs und die damit 100 prozentige Anwendung der Norm empfohlen!


Kann ein Gruppen AFDD eingesetzt werden?

Ein AFDD kann nicht als Gruppen-Schutzgerät eingesetzt werden. Die Installationsvorschriften besagen, dass ein AFDD nur in Endstromkreisen eingesetzt werden kann. Der Einsatz eines AFDDs für mehrere Endstromkreise ist daher nicht zulässig.


Kann ich auf den Einbau von AFDDs nicht einfach verzichten?

Im Bezug auf den AFDD ist hier folgendes zu beachten:

 

Nach DIN VDE 0100-420:2019-10 muss ein AFDD eingesetzt werden, oder eine dokumentierte Risikoanalyse vorliegen. Hieraus kann sich trotzdem die Notwendigkeit von anlagentechnischen, organisatorischen oder baulichen Maßnahmen ableiten. Die einfachste Lösung stellt immer der Einsatz eines AFDDs („Brandschutzschalters“) dar. Für Drehstromkreise wird oftmals auf die Lösung zurückgegriffen, die betroffenen Endstromkreise Spannungsfrei zu schalten. Mittels Zeitschaltuhr, Fernantrieb und Lasttrennschalter kann diese Kombination relativ einfach realisiert werden.  

 

Normen sind keine Gesetze und demnach grundsätzlich freiwillig. Nach §49 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) existiert die sogenannte Vermutungswirkung. Diese besagt, dass vermutet wird, dass die Normen des VDE den anerkannten Stand der Technik widerspiegeln. Vorteil an der Beweislastregel: Wird nach Norm gehandelt, wird vor Gericht immer ein richtiges Handeln vermutet.

Wird entgegen der Norm gehandelt, wird im Streitfall ein Gutachter entscheiden, ob der Schaden vermeidbar war oder mit der Zuwiderhandlung zumindest ein gleichwertiges Schutzniveau erreicht wurde.


Was beinhaltet die alte Norm VDE 0100-420: 2016-02?

AFDDs sind Pflicht für alle einphasigen Endstromkreise mit ≤16A. Wo ein AFDD eingesetzt wird ergibt sich aus den beschriebenen Anwendungsbereichen. Unterschieden wird hier in zwei Bereiche. Räume, in deinen ein AFDD grundsätzlich empfohlen ist und zum anderen Räume, in denen ein AFDD Pflicht ist.



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