Eine elektrische Anlage ohne Fundamenterder (Anlagenerder) ist nur bei Gebäuden mit einem Niederspannungssystem, das als TN-C oder TN-C-S-System ausgeführt ist, und bei Gebäuden ohne äußere Blitzschutzanlage zulässig.
Wenn in Anlagen ohne Anlagenerder Überspannungsschutz nach DIN VDE 0100-443 errichtet (nicht Blitzschutz) wird, dient der nach DIN VDE 0100-443 geforderte Überspannungsschutz ausschließlich zum Schutz bei Überspannungen, die über das Stromversorgungsnetz in die betreffende Anlage übertragen werden. Der Überspannungsschutz kann ohne zusätzlichen Anlagenerder installiert werden. Dieser Überspannungsschutz stellt den notwendigen Potentialausgleich zur Einhaltung der Isolationskoordination in der Kundenanlage sicher.
Um den Potentialausgleich der Anlage zu verbessern, kann eine Mindestmaßnahme im Nachrüstfall nach DIN VDE 0855-1:2011-06 ein Tiefenerder mit einer Länge von mindestens 2,5 m eingesetzt werden. Dieser ist dann über eine Haupterdungsschiene mit den Blitzstrom-Ableiter zu verbinden.